Regulatorisches Umfeld Schweiz
– Liberales Umfeld (Werbefreiheit als Bestandteil der Wirtschaftsfreiheit)
– Bewährte Regeln für neue Sachverhalte
– Aber: UWG Revision 1. April 2012
– Werbeverbot für Registerhaie (Deklarationspflichten)
– AGB Kontrolle: Unlauter, wenn in irreführender Weise zum Nachteil eines Konsumenten vom Gesetz abweichend
– Strengere Anforderungen an Wettbewerbe
– e-commerce: Pflicht zur Deklaration des Anbieters sowie der Modalitäten von Vertragsabschluss und Anpassung. Eine Impressumspflicht gibt es aber weiterhin nicht.
Die IAB möchte eine Orientierungshilfe bieten in Bezug auf die wesentlichen rechtlichen Anforderungen in Online Marketing. Angeboten wird ein Ãœberblick der wichtigsten Regeln und eine Q&A-Seite.
lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin, VISCHER AG
Wichtigste Regeln
– Lauterkeitsrecht (einschliesslich Grundsätze der Lauterkeitskommission) UWG
– Datenschutz
– Urheberrecht
– Kennzeichenrecht (z.B. Domains, Schalten von «fremden» Marken als Keywords)
– Werbeverbote und -beschränkungen
– AGB von Plattformbetreibern (nicht gesetzlich geregelt)
Beispiel Lauterkeitsrecht zum Thema Trennungsgebot
Publireportagen müssen klar von redaktionellen Inhalten getrennt sein. Werbung in Blogs und Twitter wird aktuell analysiert: Liz Hurley hat positive Tweets abgesetzt über Estée Lauder, ist aber auch deren Markenbotschafterin und müsste das eigentlich ausweisen. Auf Blogs muss Werbung auch entsprechend dem Transparenzgebot ausgewiesen werden. In der Praxis lässt man Werbeformate durch, die eindeutig als Werbung identifizierbar sind. Sie müssen dann nicht noch zusätzlich als «Werbung» angeschrieben werden.
Beispiel Datenschutz
– Datenschutz regelt die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten
– Personendaten sind alle Angaben, sie sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehn
– Datenschutz ist ein zentrales Thema im Bereich Online Marketing, denn Online Werbemassnahmen basieren auf der Be- und Verarbeitung von Personendaten.
Beim Erfassen von persönlichen Daten muss dem Datenschützer Meldung erstattet werden. Dies umfasst u.a. religiöse Angehörigkeit, aber z.B. nicht Informationen über den Lebenslauf.
Beispiel Datenschutz II
ULD (Schleswig-Hostein, DE): Der Like Button von Facebook verletzt das Datenschutzrecht. Eine akzeptierte Lösung ist ein Zusatz Plug-In, das auf das Sammeln von Daten hinweist.
Der Like-Button erfasst mehr Daten als den Meisten klar ist: Ãœber die Cookies wird auch das weitere Surfverhalten gemessen. Auch Daten von ausgeloggten Facebook-Usern werden gemessen…
Beispiel Urheberrecht
Manchmal ist es schwierig, einen Urheber zu eruieren, da es kein Register gibt.
Creative Commons Lizenz: Auch hier sind die Werke nicht einfach frei.
Bei Wettbewerben geben User oft Fotos ein. Gegenüber einem ursprünglichen Rechteinhaber haftet der Wettbewerbsauslober aber trotzdem und kann belangt werden.
Werke müssen bei späterer Verwendung auf Zweckübertragung geprüft werden: Darf das Werk auch in anderem Zusammenhang als ursprünglich vereinbart verwendet werden?
Beispiel Kennzeichenrecht
Keyword Advertising: Ist die Benutzung einer fremden Marke als Keyword eine Markenrechtsverletzung? In der Schweiz ist die Situation noch nicht geklärt. International sind verschiedene Prozesse hängig.
Beispiel AGB
Unternehmen wie Facebook behalten sich alle Rechte vor und dürfen alle nötigen Massnahmen ergreifen. Eine Migros-Kampagne wurde von Facebook automatisch abgeschaltet, weil sie sie fälschlicherweise für Spam gehalten haben.
Facebook hat eine Vielzahl von releanten Bestimmugnen auf verschiedene Seiten verteilt.
Beispiel Wettbewerb
Die Preisvergabeverordnung und das Lotteriegesetzt sind zu beachten. Wettbewerbe werden künftig genauer geregelt, eine Gratis Teilnahmemöglichkeit muss angeboten werden.
Weitere Themen im IAB-Leitfaden
– Sanktionen
– Grenzüberschreitendes Online-Marketing
Privates Twitter-Konto von Claudia Keller: @SocialMediaLex